Wartung

Wartung von elektrischen Anlagen

Wartung von elektrischen Anlagen

Vor einigen Jahren war es in vielen Unternehmen noch üblich, dass für die Prüfung elektrischer Anlagen eine, oder auch mehrere Mitarbeiter beschäftigt wurden. So konnten plötzliche Störungen oder Pannen ebenso schnell bearbeitet werden, wie geplante technische Überprüfungen. Allerdings beschäftigen heutzutage die wenigsten Unternehmen aus Kostengründen eine eigene Elektrofachkraft. Dabei riskieren diese Unternehmen die Betriebssicherheit ihrer Betriebe. Es ist allgemein bekannt, das elektrische Anlagen einer kontinuierlichen Veränderung unterworfen sind. Das trifft nicht nur auf ältere Anlagen zu, auch neue Anlagen unterliegen diesen elektrotechnischen Veränderungen.
Elektrische Anlagen unterliegen einem gewissen Verschleiß, sie verändern sich kontinuierlich. Diese Veränderungen können sowohl aktiv durch diverse äußere Eingriffe ausgelöst werden, aber sie entstehen auch passiv im ganz normalen Betrieb. Das sind z.B. Schalt- und Steuervorgänge, die für den Verschleiß verantwortlich sind, ebenso wie kurzzeitige Störungen durch Überlastungen. Deshalb müssen elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen fachgerecht gewartet werden. Diese Wartungsarbeiten werden einer fachgerechten Prüfung elektrischer Anlagen unterzogen, damit sichergestellt ist, dass alle Vorschriften beachtet wurden. Damit kann ein Höchstmaß an Betriebssicherheit geboten werden, sowie ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschadensicherheit.
Für die Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV V3 gibt es umfangreiche Vorschriften und Bestimmungen, die einzuhalten, bzw. durchzuführen sind. Eine Prüfung elektrischer Anlagen ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und bei Zuwiderhandlungen können hohe Strafen verhängt werden und es droht außerdem der Verlust des wichtigen Versicherungsschutzes.

Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  1. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  2. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  3. die VDE-Bestimmungen, insbesondere der VDE 0100-600 und
  4. die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) (§ 5)

Die Prüfung elektrischer Anlagen obliegt einer Elektrofachkraft, die nach der erfolgten Prüfung die Handlungen und Ergebnisse protokollieren muss. Die Prüfung elektrischer Anlagen (stationäre Anlagen) erfolgt in der Regel aller vier Jahre, während nichtstationäre Anlagen jährlich überprüft werden müssen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die vom Unternehmen beachtet werden müssen.

In den Verträgen mit dem Verband der Sachversicherer wird schon eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen vorgeschrieben. Ist diese Klausel im Vertrag vereinbart, so ist sie unbedingt einzuhalten und die erfolgte Prüfung ist im Protokoll festzuhalten und der Versicherung zuzusenden. Richtet man sich nicht nach den Vorgaben, können Versicherungen im Schadensfall eine Regulierung verweigern.

Um eine fachlich qualifizierte Aussage treffen zu können braucht man einen Fachmann. Das heißt in diesem Fall, dass diese Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik kommen muss. Damit die Prüfung elektrischer Anlagen vorgenommen werden kann, sollte die Fachkraft über eine Ausbildung gemäß der VDE 1000-10 verfügen. Zu diesen Personen zählt man den an fachlich höchster Stelle angesiedelten Elektroingenieur und in der höchsten Qualifikationsstufe wird sich der Elektrosachverständige um die Prüfung elektrischer Anlagen kümmern. Durch ihre Qualifikation sind diese Fachkräfte in der Lage, eine umfassende Beurteilung der elektrischen Anlagen zu geben. Sie finden die Schwachstellen der Anlagen und können die entsprechenden Maßnahmen zur Schadensbehebung oder Schadensbegrenzung einleiten.

Eine Elektrofachkraft sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachliche Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik
  • Vielfache Kenntnisse und Erfahrungen in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich
  • Beurteilung der übertragenen Arbeiten
  • Frühzeitiges Erkennen von Gefahren
  • Kenntnisse der einschlägigen Normen und Bestimmungen

So ausgebildetes Fachpersonal sollte in der Lage sein, die Prüfung elektrischer Anlagen ohne Probleme durchzuführen.

Man unterscheidet in der Wirtschaft zwischen Kaufmännisch oder technisch geführten Betrieben. So unterscheiden sich sich auch in ihren Instandhaltungsmaßnahmen. In einem kaufmännisch geführten Unternehmen wird die Prüfung elektrischer Anlagen durch externe Elektrounternehmen ausgeführt. Hier ist der kaufmännische Aspekt ausschlaggebend, denn hier dreht sich die Entscheidung, wer die Prüfung elektrischer Anlagen vornimmt, nur um finanzielle Ansichten. Kaufmännische Betriebe stellen die Kosten einer fest eingestellte Fachkraft den Kosten für Fremdbetriebe gegenüber. Eine Fachkraft, die ihre Dienstleistung zeitlich begrenzt zur Verfügung stellt, wird natürlich niedrigere Kosten verursachen, als eine eigene Fachkraft. In einem technisch geführten Betrieb sorgt die eigene Fachkraft sozusagen rund um die Uhr für die Betriebssicherheit. Demzufolge kann man sagen, dass der kaufmännische Betrieb reine Störungsbeseitigung betreibt, während der technische Betrieb eine vorbeugende Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen praktiziert. Für den kaufmännischen geführten Betrieb geht die Rechnung allerdings nicht ganz auf, denn wie schon gesagt unterliegen die elektrischen Anlagen mehr oder weniger hohen Verschleiß. Das bedeutet, dass mit zunehmenden Alter auch die anfallenden Reparaturen umfangreicher und teurer werden, wenn die Anlagen nicht gewartet werden. Und immer häufiger werden Störungen und Fehler festgestellt, die am Ende die Kosten für eine eigene Fachkraft bei weiten übersteigen. Technisch geführte Unternehmen sind da klar im Vorteil, denn durch die regelmäßigen Wartungsarbeiten bleiben die technischen Unternehmen von relativ teuren Reparaturen verschont.
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