Die wichtigsten Bestimmungen sind:
Die Prüfung elektrischer Anlagen obliegt einer Elektrofachkraft, die nach der erfolgten Prüfung die Handlungen und Ergebnisse protokollieren muss. Die Prüfung elektrischer Anlagen (stationäre Anlagen) erfolgt in der Regel aller vier Jahre, während nichtstationäre Anlagen jährlich überprüft werden müssen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die vom Unternehmen beachtet werden müssen.
In den Verträgen mit dem Verband der Sachversicherer wird schon eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen vorgeschrieben. Ist diese Klausel im Vertrag vereinbart, so ist sie unbedingt einzuhalten und die erfolgte Prüfung ist im Protokoll festzuhalten und der Versicherung zuzusenden. Richtet man sich nicht nach den Vorgaben, können Versicherungen im Schadensfall eine Regulierung verweigern.
Um eine fachlich qualifizierte Aussage treffen zu können braucht man einen Fachmann. Das heißt in diesem Fall, dass diese Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik kommen muss. Damit die Prüfung elektrischer Anlagen vorgenommen werden kann, sollte die Fachkraft über eine Ausbildung gemäß der VDE 1000-10 verfügen. Zu diesen Personen zählt man den an fachlich höchster Stelle angesiedelten Elektroingenieur und in der höchsten Qualifikationsstufe wird sich der Elektrosachverständige um die Prüfung elektrischer Anlagen kümmern. Durch ihre Qualifikation sind diese Fachkräfte in der Lage, eine umfassende Beurteilung der elektrischen Anlagen zu geben. Sie finden die Schwachstellen der Anlagen und können die entsprechenden Maßnahmen zur Schadensbehebung oder Schadensbegrenzung einleiten.
Eine Elektrofachkraft sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
So ausgebildetes Fachpersonal sollte in der Lage sein, die Prüfung elektrischer Anlagen ohne Probleme durchzuführen.